confoedera-Stiftung

zur Finanzierung des freien Kultur- und Geisteslebens auf der Grundlage von Bodennutzungs-Beiträgen

 

Die confoedera-Stiftung übernimmt Grundstücke und stellt sie in einen gemeinnützigen Dienst. Sie tut dies, indem sie mit den Bodenrenten, die sich aus der Nutzung der Grundstücke ergeben, das freie Kultur- und Geistesleben fördert. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit.

 

Zweck

Gemäss Statuten dürfen Grundstücke, welche einmal – durch Schenkung, Legat oder Kauf – in den Besitz der Stiftung gelangt sind, nicht wieder veräussert werden. Die aus deren Nutzung resultierenden Erträge müssen vollumfänglich zur Förderung des freien Kultur- und Geisteslebens verwendet werden.

Die Grundstücke sind somit der Spekulation entzogen und fortan in einen gemeinnützigen Dienst gestellt. Die Nutzung der mit den Grundstücken verbundenen Gebäude wird (im Baurecht oder zur Miete) an private oder juristische Personen übertragen. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Statuten mit anderen Organisationen zusammenarbeiten, welche gleiche Ziele verfolgen. In diesem Sinn delegiert sie die Verwaltung des Bodens und das Vorschlagsrecht für die Zuweisung der Erträge an die Allgemeine Bodentreuhand-Gesellschaft.

 

Umsetzung

Damit die Stiftung das freie Kultur- und Geistesleben mittels Bodenrenten fördern kann, muss der durch sie erworbene Boden freigekauft, d.h. der Kaufpreis getilgt und der Kaufwert abgeschrieben werden. Sofern die Stiftung eine Liegenschaft zum Zustandswert des Gebäudes übernehmen kann ist das Grundstück geschenkt und somit freigekauft, bzw. entschuldet. Die Bodenrenten können in diesem Fall sogleich als Fördergelder verwendet werden. Sofern die Stiftung auch für das Grundstück bezahlt, ist sie auf Schenkungsgelder von Drittpersonen angewiesen.

 

Organisation

Die confoedera-Stiftung ist eine Stiftung im Sinne von Art.80ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Näheres dazu findet sich in der Broschüre/Statuten.

Dem Stiftungsrat gehören derzeit folgende Personen an:

  • Mathias Buess  Kunstlehrer
  • Claudia Früh  Oberstufenlehrerin

  • Walter Keller  Musiker und Maler
  • Pius Kobler  Unternehmer
  • Thomas Krayer  Architekt
  • Ursula Ostermai  Sprachgestalterin und Sprachtherapeutin
  • René Sennhauser  Grafiker

Geschäftsführung: Jonathan Keller

 

Unterstützungsmöglichkeiten

 Zur Erfüllung ihrer oben skizzierten Aufgabe ist die Stiftung auf Schenkungsgelder angewiesen. Wo diese aber vorerst nicht ausreichend zur Verfügung stehen, sind auch zinslose Darlehen willkommen. Wenn Sie die Möglichkeit haben sich dem Anliegen der confoedera-Stiftung mit einer Spende oder einem Darlehen anzuschliessen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.