Allgemeine Bodentreuhand-Gesellschaft

zur Handhabung von Boden als Lebensgrundlage aller Menschen

Die Bodentreuhand-Gesellschaft will einen möglichen Weg aufzeigen, wie wir aus der individuellen Einsicht des Einzelnen schrittweise zu einer erneuerten, kollegialen Verwaltung des Bodens gelangen können. Die in ihr zusammengeschlossenen Menschen, bzw. die von ihnen delegierten Gremien, verwalten die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Grundstücke und weisen die daraus hervorgehenden Bodenerträge dem freien Kultur- und Geistesleben zu. 

Zweck

Die diese Gesellschaft konstituierenden Personen erachten den Boden, gleich der übrigen Natur, als eine gleichermassen allen Menschen zur Nutzung anvertraute Lebens- und Arbeitsgrundlage. Aus dem Bestreben, dieser Einsicht immer mehr Wirklichkeit zu verleihen, ergeben sich für die Gesellschaft folgende Aufgaben:

  • die kollegiale Verwaltung von Boden
  • die treuhänderische Verwaltung von Nutzungsrechten an Grund und Boden
  • die assoziative Ermittlung von Boden-Nutzwerten
  • die Widmung der Bodenrente an die Gemeinnützigkeit 

Organisation

Die Allgemeine Bodentreuhand-Gesellschaft hat die Rechtsform einer Einfachen Gesellschaft. Wie die Gesellschaft in sich organisiert ist, kann der Broschüre und im Tätigkeitsbericht der Gesellschaft oder dem Gesellschaftsvertrag entnommen werden.  

Dem Rat der Bodentreuhand-Gesellschaft gehören derzeit folgende Personen an:

  • Jean-Marc Decressonnière Geschäftsführer Verein für Krebsforschung
  • Tobias Eckinger Christengemeinschaft Basel
  • Jens-Peter Manfrass Sprachgestalter und Sozialtherapeut
  • Jonathan Keller Rudolf Steiner Schule Wetzikon
  • Cristóbal Ortín Christengemeinschaft Zürich
  • Ursula Ostermai Sprachgestalterin

Dem Kollegium der Bodentreuhand-Gesellschaft gehören derzeit folgende Personen an:

  • Robi Fischer Baupotential GmbH Zürich
  • Witiko Vassella Sekundarlehrer, Sprachgestalter
  • Fionn Meier Ökonom
  • Silvan Schuler Architekturstudent

Geschäftsführung

Jonathan Keller

 

Aktiv werden

  • Jeder Mensch – ganz unabhängig davon ob er selber Grundeigentümer ist oder nicht – kann grundsätzlich Gesellschafter der Bodentreuhand-Gesellschaft werden: Unterschriftenblatt zum Gesellschaftsvertrag, Kontakt
  • Zum Erwerb von Grundstücken ist die Gesellschaft auf zinslose Darlehen angewiesen, welche bei Bedarf mit einem Grundpfand abgesichert werden können.
  • Die Gesellschaft ist auf der Suche nach Grundstücken welche ihr durch Verkauf, Teilschenkung oder Schenkung zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Gesellschaft ist angewiesen auf Schenkungsgelder zur Entschuldung ihrer Grundstücke.